Schlichtungsbehörde im Mietwesen

Die Schlichtungsbehörde im Mietwesen ist eine offizielle neutrale Stelle, an welche sowohl Mieter als auch Vermieter zur Klärung sämtlicher Streitigkeiten aus einem Mietvertrag gelangen können. Sie gibt neutral Auskunft über grundsätzliche Möglichkeiten und Verfahrensfragen und ist deshalb nicht gleichzusetzen mit dem Mieterschutz. Sie nimmt keinerlei Interessenvertretung wahr, diese erfolgt durch die jeweiligen Verbände:

Die Schlichtungsstelle ist wie das Amt eines Friedensrichters zu verstehen, sie ist kein Gericht. Es soll versucht werden, im Gespräch zwischen Vermieter und Mieter gemeinsam, unter Anleitung durch die Schlichtungsbehörde, eine gütliche Einigung zu finden. Zuständig ist jeweils die Schlichtungsbehörde am Ort des fraglichen Mietobjekts, die Schlichtungsbehörde Höfe also für sämtliche im Bezirk Höfe (Gemeinden Freienbach [Pfäffikon, Hurden, Freienbach, Bäch, Wilen] Wollerau und Feusisberg [Schindellegi, Feusisberg]) gelegenen Mietobjekte.

Das Verfahren ist kostenlos.

Vorgehen

Der/die Mieter/in oder Vermieter/in wendet sich schriftlich (Anfragen auch per Mail möglich, E-Mail) oder
telefonisch (Tel. 055 534 42 18) an die Schlichtungsbehörde, welche über das weitere Vorgehen und allfällige Sachfragen berät.

Kann die Angelegenheit danach unter den Parteien nicht bereinigt werden, so ist das Anliegen in einem einfachen Brief der Schlichtungsbehörde darzulegen (Schlichtungsbehörde Höfe, Postfach 43, 8808 Pfäffikon). Eingaben, die per Fax oder Mail erfolgen, sind nicht rechtsgültig und lediglich für den informellen Gebrauch bestimmt. Die beiden Parteien werden dann zu einer mündlichen Verhandlung eingeladen. Die Schlichtungsbehörde ist besetzt mit einem/r Vorsitzenden und je einem/r Schlichter/in aus Vermieter- und aus Mieterkreisen sowie allenfalls einem/r Protokollführer/in.

Die Schlichter/innen sind auch hier nicht Interessenvertretungen der jeweiligen Parteien, sondern objektive, dem Gesetz verpflichtete Behördenmitglieder. Die Schlichtungsbehörde unterbreitet nach Anhörung beider Parteien einen Vergleichsvorschlag und versucht somit, eine Einigung herbeizuführen. Stimmen beide Parteien zu, so ist die Sache abgeschlossen. Andernfalls kann durch beide Parteien innert 30 Tagen das Gericht angerufen werden.

Kontakt

Schlichtungsbehörde Höfe
Postfach 43
8808 Pfäffikon
Tel. 055 534 42 18
E-Mail

Amtliche Formulare

Für Mietzinserhöhungen/Mietvertragsänderungen und Kündigungen hat der Vermieter das amtlich genehmigte Formular zu verwenden. Dieses erhalten Sie in jeder Papeterie im Kanton Schwyz oder über den Hauseigentümerverband www.hev-sz.ch.

Diverse Formulare und Merkblätter stehen zudem in elektronischer Form kostenlos zur Verfügung unter www.sz.ch.